Erklärung bezüglich der Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland
Da uns verständlicherweise aktuell immer mehr Anfragen zu diesem Thema erreichen, geben wir folgende Erklärung ab:
Am 23. Juni 2023 wurde von der Europäischen Union das 11. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Unter anderem wurden die bis dahin bereits getroffenen Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse verschärft.
So gilt grundsätzlich seit dem 30. September 2023 ein Einfuhr- und Kaufverbot für Waren, die russisches Vormaterial beinhalten. Für Waren, die unter Verwendung von Brammen der KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90 mit russischem Ursprung hergestellt werden, gilt das Verbot erst ab dem 1. Oktober 2024. Material, das vor dem 30.9.2023 importiert wurde, darf weiterhin verkauft, bzw. verarbeitet werden.
Als Friedrich Amtenbrink GmbH & Co. KG ist es für uns selbstverständlich, die EU-Verordnungen (EU) 833/2014 und (EU) 269/2014 in ihrer gültigen Fassung vollständig einzuhalten.
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